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So viele Informationen wie möglich zu sammeln, ist dein Job. Ob du dabei auch ein kleines Vermögen anhäufen kannst, hängt ganz von deinem Gehalt als Beamter im gehobenen Dienst ab. Top Secret sind diese Angaben nicht: Das Einkommen im öffentlichen Dienst ist durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt und für jeden einsehbar. Eine Überraschung wirst du gehaltstechnisch also nicht erleben, weil genau vorgeschrieben ist, welche Summe du nach wie vielen Jahren im Beruf und in welcher Position bekommst. Doch bevor du dir den Kopf über das Geld als „richtiger“ Beamter zerbrichst, willst du vielleicht zuerst wissen, was du dir im Studium finanziell erlauben kannst. Damit nicht schon diese Recherche zu einer aufwändigen Ermittlung wird, haben wir die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst.
Während andere Azubis in ihrer Ausbildung häufig jeden Cent zählen müssen, brauchst du dir um den finanziellen Aspekt keine Sorgen zu machen. Als Anwärter auf den Beamtenstatus im gehobenen Dienst Verfassungsschutz bekommst du im dualen Studium rund 1160 Euro pro Monat – und das jedes Ausbildungsjahr.
Sind die drei Jahre erst um, ändert sich dein Gehalt schlagartig. Als Regierungsinspektorin oder Regierungsinspektor, wie du anschließend genannt wirst, landest du in der Besoldungsordnung A, die in der Besoldungsgruppe A2 anfängt und bei A16 endet. Wo genau du dich einordnen darfst, entscheidet nicht der Zufall, sondern deine Ausbildung beziehungsweise das Studium. In jeder dieser Besoldungsgruppen gibt es auf Bundesebene acht Erfahrungsstufen, in manchen Tarifen der einzelnen Länder haben bestimmte Gruppen unter Umständen aber auch weniger Erfahrungsstufen. In diesen Erfahrungsstufen steigst du automatisch auf, in die nächste Besoldungsgruppe kannst du hingegen nur befördert werden.
Als angehender Beamter im gehobenen Dienst Verfassungsschutz fängst du in der Besoldungsgruppe A9 auf Stufe eins an. Nach dem Tarif von 2015 erwartet dich dort ein Einstiegsgehalt von rund 2590 Euro. Eine Gehaltserhöhung flattert mit den nächsten Erfahrungsstufen ins Haus. Beispielsweise wirst du nach sechs Berufsjahren in Stufe 4 der Besoldungsgruppe A9 schon mit rund 3000 Euro entlohnt. Die finanzielle Obergrenze, die dir als Beamter im gehobenen Dienst gesetzt wird, ist die achte Stufe der Besoldungsgruppe A13. Dort ist dir, Stand 2015, ein Gehalt von monatlich 5100 Euro garantiert. Dafür müsstest du aber jahrzehntelang im Beruf tätig gewesen sein und eine hohe Position wie beispielsweise den Oberamtsrat bekleiden. Zusätzlich solltest du beachten, dass alle Gehaltsangaben Bruttolöhne sind, was bedeutet, dass dir davon noch ein Teil für Steuern und Versicherungen abgezogen werden – allerdings deutlich weniger als bei jemanden, der nicht verbeamtet ist.
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