„Man kann sich ausbildungssuchend melden?!“
Das fragen sich über 30 Prozent von euch laut unserer Instagram-Umfrage. Ich wusste das tatsächlich auch nicht, bevor ich mich mit dem Thema beschäftigt habe. Arbeitslos melden war mir da schon eher ein Begriff. Und bevor du die Frage stellst: Leider gibt es nur Arbeitslosengeld, kein Ausbildungssuchendengeld. Und einen Haufen anderer guter Gründe, warum du dich ausbildungssuchend melden solltest. Fangen wir aber erst mit den Grundlagen an.
Als Schulabgänger bzw. Schulabgängerin solltest du dich bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, wenn du innerhalb von vier Monaten nach deinem Schulabschluss keine Ausbildung anfängst. Der Status gilt dann für drei Monate – du kannst aber immer um drei weitere Monate verlängern.
Wenn du kurz vor deinem Schulabschluss stehst und weißt, dass du in den nächsten vier Monaten keine Ausbildung anfängst, meldest du dich am besten am ersten Tag nach Schulende ausbildungssuchend. Ja, die Einstellung ist ein bisschen pessimistisch, schließlich könntest du in den vier Monaten noch eine Ausbildung ergattern, aber hat für dich nur Vorteile – Stichwort Kindergeld und Rente.
Normalerweise sind Behördengänge immer mit super viel Papierkram und ewig langen Wartezeiten verbunden. Glücklicherweise ist es nicht so aufwendig, sich ausbildungssuchend zu melden.
Deine Anlaufstelle ist die Bundesagentur für Arbeit. Du kannst dich da persönlich, online oder telefonisch vorstellen. Im nächsten Schritt bekommst du in der Regel einen Termin vor Ort und einen persönlichen Berater an die Seite gestellt, der dich während deiner Ausbildungssuche begleitet.
Spätestens beim persönlichen Termin müssen deine Eltern die Erklärung für ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz der Bundesagentur für Arbeit (KG 11a) ausfüllen und einreichen, damit du offiziell als ausbildungssuchend giltst und weiterhin Kindergeld bekommst. Dieses Dokument kannst du dir easy auf der Seite der Bundesagentur herunterladen, ausfüllen und zum Gespräch mitbringen.
Absolut nicht! Ausbildungsbetriebe haben keinen Zugriff darauf, ob du dich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend gemeldet hast – du weißt schon, wegen Datenschutz. Du musst dir also keine Sorgen darüber machen, dass dich jemand deswegen verurteilen oder benachteiligen könnte. Am Ende ist es nur wichtig, dass du eine Ausbildung gefunden hast, die zu dir passt!
Auch deinen späteren Arbeitgeber wird es herzlich wenig interessieren, wie du an deinen Ausbildungsplatz gekommen bist. Wichtig ist nur, dass du deine Ausbildung gut abgeschlossen hast und zum Unternehmen passt. Wenn du dabei noch Spaß an der Arbeit hast, haben beide Parteien gewonnen!
Es ist absolut keine Schande, sich ausbildungssuchend zu melden. Ganz im Gegenteil: Der Prozess ist ziemlich easy und es wäre ganz schön blöd, wenn du dir die Chance auf eine größere Auswahl an freien Stellen, Kindergeld und frühere Rente entgehen lässt!
Alicja ist seit 2023 Online-Redakteurin bei Ausbildung.de. Sie hat sich zwar selbst nie ausbildungssuchend gemeldet, kann aber alle Fragen dazu aus dem Effeff beantworten.
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