Weihnachtsgeld in der Ausbildung
Was ist Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die einige Arbeitgeber am Ende des Jahres zusätzlich zum regulären Gehalt zahlen. Es ist eine finanzielle Anerkennung und Unterstützung der Mitarbeitenden in der Weihnachtszeit. Die Höhe und der Anspruch auf Weihnachtsgeld können aber variieren.
Haben Azubis Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Die Antwort lautet leider nein, Azubis haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ob sie aber trotzdem Weihnachtsgeld von ihrem Ausbildungsbetrieb bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ein wichtiger Faktor ist der Arbeitsvertrag, ein möglicher Tarifvertrag oder auch eine Betriebsvereinbarung. Wenn da die Zahlung von Weihnachtsgeld festgeschrieben ist, dann darfst du dich freuen. In anderen Fällen kann der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld zahlen.
Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlung oder 13. Gehalt?
Es kann sein, dass du im Zusammenhang mit Weihnachtsgeld unterschiedliche Begriffe hörst. Weihnachtsgeld, Jahressonderzahlung und 13. Gehalt sind alles Begriffe für zusätzliche Zahlungen, die man am Jahresende erhalten kann. Aber Achtung, sie unterscheiden sich leicht.
- Weihnachtsgeld: Eine freiwillige Sonderzahlung, die im November oder Dezember ausgezahlt wird. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe variiert je nach Arbeitgeber, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Jahressonderzahlung: Eine einmalige Zahlung, die nicht unbedingt mit Weihnachten verbunden sein muss. Diese Zahlung kann im Rahmen eines Tarifvertrags oder einer betrieblichen Vereinbarung gewährt werden und nicht nur Weihnachtsgeld, sondern auch Urlaubsgeld einschließen.
- 13. Gehalt: Eine zusätzliche monatliche Gehaltszahlung in Höhe eines kompletten Monatsgehalts. Es wird oft im Vertrag geregelt und nicht nur freiwillig gezahlt. Das 13. Gehalt wird meist unabhängig von Feiertagen gezahlt, manchmal wird aber auch von Weihnachtsgeld gesprochen, wenn dieses einem zusätzlichen Monatsgehalt entspricht und vor Weihnachten ausgezahlt wird.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man als Azubi?
Wie viel Weihnachtsgeld du als Azubi bekommst, ist je nach Betrieb unterschiedlich. In tarifgebundenen Betrieben erhalten Azubis häufig Weihnachtsgeld, dessen Höhe prozentual an das monatliche Gehalt gekoppelt ist. Du bekommst dann x Prozent deines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld.
Beispiel Pflegefachmann im ersten Lehrjahr: Bei 1.340 Euro tariflichem Ausbildungsgehalt bekommst du 90 Prozent des Gehalts als Weihnachtsgeld. Das liegt dann bei 1.206 Euro.
Es ist auch möglich, dass das Weihnachtsgeld gestaffelt ist und nach einer Mindestbeschäftigungsdauer gezahlt wird oder mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigt. In anderen Unternehmen gibt es feste Beträge, die für alle Azubis gleich sind. Wenn dein Betrieb keinen Tarifvertrag hat oder das Weihnachtsgeld nicht im Vertrag festgelegt ist, kann es auch sein, dass du eine freiwillige Zahlung bekommst oder auch, dass du leer ausgehst.
Bekomme ich auch Weihnachtsgeld, wenn ich im ersten Lehrjahr bin?
Wenn in deinem Ausbildungsbetrieb Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, dann bekommen in der Regel auch die Azubis diese Zahlung. Es gibt aber Ausnahmen, wenn beispielweise im Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag eine Mindestbeschäftigungsdauer festgelegt ist, bevor Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Das heißt, du musst beispielweise sechs Monate oder zwölf Monate in deinem Betrieb gearbeitet haben, bevor du Weihnachtsgeld bekommst. Es kann auch vorkommen, dass das Weihnachtsgeld gestaffelt ist, du also mit einer kürzeren Betriebszugehörigkeit auch weniger Weihnachtsgeld bekommst, welches dann erst mit zunehmender Zeit steigt.
Übersicht: Weihnachtsgeld nach Tarifvertrag (Auswahl)
- Öffentlicher Dienst (TVöD Bund): 90 Prozent des Ausbildungsentgelts von November
- Öffentlicher Dienst (TVöD Land): 95 Prozent des Ausbildungsentgelts von November
- Pflege: wie öffentlicher Dienst
- Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie (Wärme-, Klima-, Lüftungs- und Gesundheitstechnik): 25 bis 55 Prozent eines Monatsentgelts nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Elektrohandwerk: 30 bis 50 Prozent (Bsp. NRW) des Monatsentgelts nach 13 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Einzelhandel: 62,5 Prozent des tariflichen Monatseinkommens (Bsp. NRW) nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Groß- und Außenhandel: 433,93 Euro (Bsp. NRW)
- Baugewerbe: 72 Prozent des Monatsentgelts (Bsp. NRW)
- Medizinische Fachangestellte: 50 bis 70 Prozent des Monatsentgelts (Bsp. NRW)
- Chemische Industrie: 100 Prozent des Monatsentgelts (Bsp. NRW)
- Bankgewerbe: 100 Prozent des Monatsentgelts (Bsp. NRW)
- Versicherungsgewerbe: 80 Prozent des Monatsentgelts (Bsp. NRW)
Gut zu wissen: Das Weihnachtsgeld bekommst du leider nicht brutto, sondern es müssen noch Steuern und Sozialabgaben davon gezahlt werden. Es bleibt dir also am Ende nicht der ganze Betrag übrig.
Branchen ohne tarifliche Weihnachtsgeld-Regelung (Bsp. NRW):
- Gartenbau, Erwerbsgartenbau/ Friedhofsgärtnereien
- Gebäudereinigerhandwerk
- Konditorenhandwerk
- Schuhmacherhandwerk
Wo steht, ob ich Weihnachtsgeld in der Ausbildung bekomme?
Ob du als Azubi Weihnachtsgeld bekommst, kann an verschiedenen Stellen geregelt sein:
- Ausbildungsvertrag: Hier kann explizit festgelegt sein, ob und in welcher Höhe du Weihnachtsgeld bekommst. Der Ausbildungsvertrag ist deine erste Anlaufstelle, um zu prüfen, welche Leistungen dein Arbeitgeber bietet.
- Tarifvertrag: Wenn dein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist, findest du möglicherweise eine Regelung zum Weihnachtsgeld im entsprechenden Tarifvertrag. Tarifverträge legen oft fest, dass Mitarbeitenden und Auszubildenden eine bestimmte Sonderzahlung bekommen.
- Betriebsvereinbarung: In einigen Betrieben wird das Weihnachtsgeld über eine Betriebsvereinbarung geregelt, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wird. Diese Vereinbarung gilt für alle Mitarbeitende und kann Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld festlegen.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Wenn in deinem Betrieb anderen Mitarbeitenden Weihnachtsgeld gezahlt wird, bestimmte Personengruppen aber ausgeschlossen sind, kann das AGG greifen. Es schützt vor Diskriminierung, was bedeutet, dass du als Azubi nicht ohne sachlichen Grund vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden darfst, wenn es allen anderen gezahlt wird.
- Betriebliche Übung: Falls in deinem Betrieb über mehrere Jahre hinweg regelmäßig Weihnachtsgeld an die Mitarbeitenden gezahlt wurde, kann dies zur sogenannten betrieblichen Übung werden. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Weihnachtsgeld auch ohne explizite vertragliche Regelung entstehen kann, da es zur Gewohnheit geworden ist. Das ist der Fall, wenn es dreimal hintereinander diese Zahlung gegeben hat.
Zusammengefasst: Du solltest zunächst deinen Ausbildungsvertrag prüfen, anschließend schauen, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung existiert. Falls nicht, kannst du prüfen, ob das AGG oder die betriebliche Übung als mögliche Grundlage für Weihnachtsgeld vorliegt. Beachte aber, dass es auch vertragliche Klauseln geben kann, die von Beginn an die Zahlung von Weihnachtsgeld an Azubis ausschließen.
Wann wird das Weihnachtsgeld in der Ausbildung ausgezahlt?
Weihnachtsgeld wird in der Regel im November oder spätestens Anfang Dezember ausgezahlt. Das soll sicherstellen, dass die Mitarbeitenden das Geld rechtzeitig vor den Feiertagen erhalten und es für Weihnachtsausgaben nutzen können. Der genaue Auszahlungstermin kann jedoch je nach Unternehmen, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung leicht variieren. Oft wird das Weihnachtsgeld auch zusammen mit dem regulären Novembergehalt überwiesen, so zum Beispiel im öffentlichen Dienst. Eine Jahressonderzahlung oder ein 13. Gehalt ist nicht immer zwingend an Weihnachten gebunden und kann auch zu einem anderen Zeitpunkt gezahlt werden.
Was mache ich, wenn mein Betrieb kein Weihnachtsgeld zahlt?
Wenn dein Ausbildungsbetrieb kein Weihnachtsgeld zahlt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du damit umgehen kannst:
- Vertrag und Tarif prüfen: Schau dir deinen Ausbildungsvertrag oder den Tarifvertrag genau an (wenn dein Betrieb tarifgebunden ist). In vielen Tarifverträgen wird Weihnachtsgeld geregelt und du kannst herausfinden, ob es dir zusteht oder nicht.
- Nachfragen: Wenn es keinen Hinweis auf Weihnachtsgeld im Vertrag gibt, kannst du höflich bei deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nachfragen, ob eine freiwillige Sonderzahlung möglich ist oder ob es andere Zuschüsse gibt.
- Alternative Leistungen: Manche Betriebe zahlen kein Weihnachtsgeld, bieten aber andere Vorteile, wie zum Beispiel einen Bonus oder Sachprämien. Manchmal versteckt sich das Weihnachtsgeld auch in einer sogenannten Jahressonderzahlung.
- Perspektivisch planen: Falls dein Betrieb generell kein Weihnachtsgeld zahlt, könntest du bei künftigen Bewerbungen darauf achten, ob der neue Arbeitgeber Weihnachtsgeld anbietet – die Chance darauf ist bei tarifgebundenen Unternehmen höher.
Es lohnt sich aber, das Gespräch zu suchen und genau zu prüfen, welche Regelungen in deinem Betrieb gelten.
Über die Autorin
Vivi ist seit 2020 Online-Redakteurin bei Ausbildung.de und beschäftigt sich seit dem fast täglich mit den Problemen und Fragen von Azubis und denen, die es werden wollen.
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