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Wohnen wird immer teurer. Als Azubi mit eigener Wohnung ist das Geld dann oft knapp, denn der Großteil der Ausbildungsvergütung geht schon für die Miete drauf. Für solche Fälle gibt es staatliche Hilfen wie Schüler-BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Wenn du das nicht bekommst, gibt es aber noch eine andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeit: Wohngeld.
Als Azubi bekommst du eigentlich kein Wohngeld! Das liegt aber nur daran, dass Auszubildende Anspruch auf BAB oder Schüler-BAföG haben (je nach Art der Ausbildung). Erst wenn der Antrag auf einen dieser Zuschüsse abgelehnt wurde, kannst du unter Umständen Wohngeld bekommen.
Also: Prüfe erstmal deinen Anspruch auf konkrete finanzielle Hilfen für Auszubildende. Alle Infos dazu findest du in unserem Ratgeber.
Hast du das bereits getan, kommen hier jetzt alle Infos zum Thema Wohngeld für Azubis.
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlasten soll. Es handelt sich dabei um einen Mietzuschuss. Ziel des Wohngeldes ist es, allen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen ein angemessenes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.
In § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) wird der Zweck des Wohngeldes so beschrieben:
Wichtig: Nicht jeder bzw. jede bekommt Wohngeld! Der staatliche Zuschuss richtet sich explizit an Menschen mit geringem Einkommen.
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete vollständig zu bezahlen.
Wohngeld ist also nicht speziell für Azubis vorgesehen, sondern allgemein für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Unter Umständen können Auszubildende aber auch wohngeldberechtigt sein.
Wichtig: Als Azubi bekommst du nur Wohngeld, wenn du keinen Anspruch auf BAB oder Schüler-BAföG hast. Ein abgelehnter Antrag auf Schüler-BAföG bzw. BAB ist Grundvoraussetzung für den Wohngeld-Antrag.
Gründe, warum du als Azubi Wohngeld bekommen kannst:
Achtung: Wurde dein Antrag auf Schüler-BAföG oder BAB abgelehnt, weil du bzw. deine Eltern ein zu hohes Einkommen haben, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld.
Nein! Wenn du BAB oder Schüler-BAföG bekommst, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld. Das liegt daran, dass darin bereits Wohnkostenzuschüsse enthalten sind.
Die Höhe des Wohngelds wird anhand der Wohngeldformel (§ 19 WoGG) berechnet und kann schwanken. Der Höchstbetrag ist deine Kaltmiete. Mehr kannst du auf keinen Fall bekommen. Das Wohngeld kann aber auch geringer ausfallen.
Aus diesen Daten berechnet sich dann der Wohngeld-Anspruch. Dafür gibt es sogenannte Wohngeldtabellen. Für jede Haushaltsmitglieder-Anzahl gibt es eine eigene Tabelle. Die Wohngeldtabellen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Interessant: Auch die Stadt spielt eine Rolle. In großen Städten sind die Mieten teurer – das wird auch beim Wohngeld berücksichtigt. Dafür sind die Städte in verschiedene Stufen eingeteilt (Kreis der Mietenstufe). Im Durchschnitt liegt das Wohngeld bei 370 Euro pro Haushalt.
Vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es einen eigenen Wohngeld-Rechner. Da kannst du dann deine Daten eingeben und dir ausrechnen lassen, ob und wie viel Wohngeld du bekommst.
Übrigens: Wohngeld wird in der Regel immer für zwölf Monate bewilligt. Das heißt, du musst danach wieder einen neuen Antrag stellen. Die Zahlungen starten ab dem Monat, in dem du Wohngeld beantragt hast.
Den Wohngeld-Antrag kannst du bei der zuständigen Wohngeldbehörde deiner Stadt einreichen – das geht mittlerweile auch bequem online.
Für den Antrag auf Wohngeld brauchst du Folgendes:
Im Januar 2023 wurde das Wohngeld reformiert. Durch das neue „Wohngeld-Plus” bekommen mehr Menschen Wohngeld und auch die Höhe des Zuschusses wurde angehoben. Außerdem gibt es von nun an eine Heizkostenkomponente. Pro Quadratmeter Wohnfläche gibt es 1,20 Euro Zuschlag.
Good News: Im Januar 2025 wird das Wohngeld nochmal um 15 Prozent erhöht!
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