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Mit dem Thema Steuern und insbesondere mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand so wirklich gern – schon gar nicht, wenn man noch jung ist und sich überhaupt nicht damit auskennt. Aber keine Angst, so schwierig ist es eigentlich gar nicht!
Wir erklären dir alles zum Thema Steuererklärung als Azubi: einfach, klar und leicht verständlich mit konkreten Beispielen. Eins schon mal vorab: Als Azubi musst du (in der Regel) keine Steuererklärung machen. Es kann sich aber lohnen, freiwillig eine abzugeben. Wir verraten dir, wann das der Fall ist und worauf du dabei achten musst.
Die Steuererklärung, auch Einkommensteuererklärung genannt, ist eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Hier gibst du an, wie viel du verdient und welche Ausgaben du hattest. Das Finanzamt prüft anhand der Steuererklärung, ob die gezahlten Steuern korrekt sind. Hast du im Laufe des Jahres zu viel Steuern gezahlt, kannst du eine Rückerstattung bekommen.
Hinweis: Dein Familienstatus hat Einfluss auf deine Steuerklasse. Wir gehen hier davon aus, dass du noch unverheiratet bist und keine Kinder hast. Dementsprechend fällst du in Steuerklasse I.
Nein, als Auszubildender musst du (normalerweise) keine Steuererklärung machen! Du kannst aber freiwillig eine abgeben.
Wichtig: Du bezahlst erst Steuern, wenn du den Grundfreibetrag von 12.084 Euro (Stand: 2025) im Jahr überschreitest – dafür musst du ungefähr 1.385 Euro brutto im Monat verdienen. Liegst du drunter, werden keine Steuern fällig und das Thema Steuererklärung hat sich für dich direkt erledigt.
In unserem Steuer-Ratgeber verraten wir dir, wie sich der Grundfreibetrag zusammensetzt, wie sich die Lohnsteuer berechnet, was Werbungskosten sind und vieles mehr.
Du weißt nicht, ob du Lohnsteuer zahlst bzw. zahlen musst und hast keine Gehaltsabrechnung zur Hand? Dann google mal nach „Brutto-Netto-Rechner“. Da kannst du dein Gehalt eingeben und bekommst genau aufgelistet, wie viel Sozialabgaben du zahlst und ob Lohnsteuer anfällt.
Damit sich eine Steuererklärung für dich als Azubi lohnt, musst du erst mal Steuern zahlen. Das ist der Fall, wenn du den Grundfreibetrag von 12.084 Euro (Stand: 2025) pro Jahr überschreitest. Außerdem müssen deine Ausbildungskosten die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigen.
Eine Steuererklärung lohnt sich, wenn folgende Aussagen zutreffen:
Hinweis: Am Ende der Seite findest du ein praktisches Rechenbeispiel, an dem du gut nachvollziehen kannst, ob sich eine Steuererklärung lohnt.
Unter Werbungskosten fallen verschiedene Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten, Berufskleidung oder Kosten für Weiterbildung und Bewerbungen. Dafür gibt es eine Pauschale von 1.230 Euro (Stand: 2025). Die Ausgaben, die du in der Steuererklärung absetzen möchtest, müssen diese 1.230 Euro übersteigen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deine Steuererklärung machen kannst. Neben der Einreichung per Post gibt es auch Programme wie ELSTER, mit dem du deine Steuererklärung digital machen und direkt beim Finanzamt einreichen kannst.
Praktisch: Mittlerweile gibt es auch eine Vielzahl an Apps, die dich durch den Steuer-Dschungel leiten. Da wird alles genau erklärt und du bekommst eine Schätzung, wie hoch deine Steuerrückerstattung ausfällt – sofern dir eine zusteht. Die Steuererklärung kannst du dann bequem digital ans Finanzamt übermitteln.
Im Idealfall bekommst du dann nach einiger Zeit einen Brief vom Finanzamt, in dem die genaue Höhe der Rückerstattung steht. Anschließend kannst du dich auf das Geld freuen, das bald auf deinem Konto landet.
Steuererklärungen wirken auf den ersten Blick sehr kompliziert. Vor allem, wenn du das erste Mal mit dem Thema in Berührung kommst. Ganz so schwierig ist es aber eigentlich gar nicht. Achte dabei auf folgende Dinge:
Übrigens: Es gibt den Mythos, dass man immer eine Steuererklärung machen muss, wenn man einmal eine gemacht hat. Das stimmt nicht! Du bist nicht automatisch verpflichtet, im darauffolgenden Jahr auch wieder eine Steuererklärung abzugeben.
Als Azubi gibt es eine Vielzahl an Ausgaben, die du von der Steuer absetzen kannst. Das sind zum Beispiel:
Wir haben uns hier auf die bekanntesten absetzbaren Kosten beschränkt. Teilweise gibt es auch Pauschalbeträge wie zum Beispiel bei den Arbeitsmitteln (u. a. Schreibwaren, Fachliteratur). Hier erkennen die Finanzämter in der Regel bis zu 110 Euro ohne Nachweise an (Nichtbeanstandungsgrenze).
Achtung: Ausnahmen bestätigen die Regel! Es kann sein, dass das Finanzamt trotzdem Belege fordert. Bewahre deine Quittungen für den Fall der Fälle gut auf.
Es gibt noch viele weitere Kostenpunkte, die du unter Umständen steuerlich geltend machen kannst. Dazu gehören zum Beispiel Umzugskosten oder Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung. Das sind aber alles sehr spezielle Fälle und es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, dass du das in der Steuererklärung angeben kannst.
Bei diesem vereinfachten Rechenbeispiel arbeiten wir mit gerundeten Werten und beziehen uns auf das Steuerjahr 2025. Wenn du genau wissen willst, wie viel Steuern du zahlst, empfehlen wir dir einen Brutto-Netto-Gehaltsrechner.
Nehmen wir mal an, du bist Bankkaufmann im dritten Ausbildungsjahr, wohnst 19 Kilometer von deinem Arbeitsort entfernt und verdienst 1.500 Euro brutto im Monat, also 18.000 Euro im Jahr. Um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, das für den Grundfreibetrag relevant ist, müssen wir hier die Sozialabgaben sowie die Werbungskostenpauschale abziehen.
Ausbildungsvergütung (brutto) | 18.000 Euro |
Sozialabgaben (ca. 20 %) | - 3.620 Euro |
Werbungskostenpauschale | - 1.230 Euro |
Zu versteuerndes Einkommen | 13.150 Euro |
Damit liegst du 1.066 Euro über dem Grundfreibetrag von 12.084 Euro. Auf die Differenz von 1.066 Euro wird Lohnsteuer fällig. Diese beträgt in diesem Fall knapp 160 Euro.
Die prozentuale Höhe der Lohnsteuer hängt vom Einkommen ab. Je mehr du verdienst, desto höher ist der Prozentsatz. Bei deinem noch „kleinen“ Azubi-Gehalt liegt die Lohnsteuer bei etwas über zehn Prozent.
Im Klartext: Im Rahmen der Steuererklärung kannst du 160 Euro zurückholen. Dafür müssen deine Werbungskosten allerdings mindestens 160 Euro über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Du brauchst also Werbungskosten in Höhe von 1.390 Euro.
Deine Werbungskosten könnten sich wie folgt zusammensetzen:
Damit liegen deine Werbungskosten bei 1.421 Euro und somit über den 1.390 Euro, die du brauchst, um dir die 160 Euro Lohnsteuer zurückzuholen.
Das ist nur ein sehr vereinfachtes Rechenbeispiel, um dir zu zeigen, was du in deiner Steuererklärung angeben kannst. Es gibt noch weitere Kosten, die du unter Umständen von der Steuer absetzen kannst. Es gibt zum Beispiel eine Home-Office-Pauschale (6 Euro pro Tag) oder die Möglichkeit, die Kosten für die Berufskleidung geltend zu machen.
Da gibt es aber verschiedene Dinge, auf die du achten musst. Berufskleidung kannst du beispielsweise nur absetzen, wenn du die Kleidung wirklich zur Ausübung des Berufs brauchst und diese nicht privat trägst. Einen Anzug kannst du als Bankkaufmann nicht von der Steuer absetzen, da du den auch privat tragen kannst – zum Beispiel bei einer Feier.
Übrigens: Bei einem täglichen Arbeitsweg von 21 Kilometern (einfache Fahrtstrecke) liegst du mit der Kilometerpauschale schon bei 1.449 Euro. Das würde dann schon ausreichen, um die 160 Euro Lohnsteuer aus dem Rechenbeispiel zurückzuholen.
Hast du also ein höheres zu versteuerndes Einkommen, zum Beispiel durch eine höhere Ausbildungsvergütung oder Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, zahlst du auch deutlich mehr Lohnsteuer. Dementsprechend kannst du dir auch mehr Geld durch die Steuererklärung zurückholen. Aber: Deine Werbungskosten müssen dafür natürlich auch höher sein.
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