ODER
Ja, du erfüllst die Bildungsvoraussetzung für diese Laufbahn und kannst dich daher auch für die zweijährige Ausbildung bewerben.
Mit einem mittleren bis guten Notendurchschnitt solltest du dich jedoch eher für das Studium zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d) bewerben.
Ja, denn jede Lehrveranstaltung bringt spannende neue Inhalte mit sich, weshalb man unbedingt am Ball bleiben sollte. Außerdem finden die Ausbildung und das Studium bereits in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) statt, was mit einer Anwesenheitspflicht im Dienst und somit auch in den fachtheoretischen Abschnitten einhergeht.
Bei der Anzahl an Ausbildungs- und Studienplätzen orientieren wir uns ausschließlich an dem erforderlichen Personalbedarf. Wir investieren viel Geld und Aufwand für ein/-e anerkannt hochwertige/-s Ausbildung/Studium mit dem Ziel, unsere Auszubildenden und Studierenden im Anschluss in das Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit zu übernehmen. Daher bekommen grundsätzlich alle unsere Nachwuchskräfte nach der Ausbildung/dem Studium ein Einstellungsangebot.
Wenn du bei uns anfängst, dann wirst du Beamtin/Beamter beim Land Niedersachsen. Die Lehrinhalte und die Prüfungsabschlüsse sind aber bundeseinheitlich geregelt. Daher werden die Ausbildungs- und Studienabschlüsse von allen Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer anerkannt.
Man kann einen Versetzungsantrag stellen. Sobald über diesen positiv entschieden wird, steht einer Beschäftigung in ganz Deutschland nichts entgegen. Allerdings kann das manchmal etwas länger dauern.
Das Auswahlverfahren in der Steuerverwaltung Niedersachsen ist landesweit einheitlich geregelt.
Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt, wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Online-Test eingeladen. Hast du diesen erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Das ist schon alles. Dann heißt es Daumen drücken – und du kannst bei uns anfangen.
Ja, du kannst dich natürlich von überall aus der Welt bei uns bewerben.
Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt, wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Online-Test aufgefordert. Auch diesen Teil kannst du während deines Auslandsaufenthaltes erledigen. Hast du diesen Test auch erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein. Hierfür müsste man dann einen Termin absprechen, wenn du wieder in Deutschland bist.
Das Auswahlverfahren erfolgt in unseren örtlichen Finanzämtern. Bei der Online-Bewerbung können ein Wunschfinanzamt und zwei Alternativen ausgewählt werden.
Eine Bewerbung in Papierform oder als E-Mail ist bitte direkt an ein Finanzamt deiner Wahl zu richten. Wenn du örtlich flexibel bist und alternativ auch andere Finanzämter infrage kämen, kannst du uns das gerne im Bewerbungsanschreiben mitteilen.
Mehrere Bewerbungen an verschiedene Finanzämter erhöhen nicht die Erfolgschancen. Das Auswahlverfahren ist landesweit einheitlich geregelt und kann nur einmal bei einem Finanzamt absolviert werden.
Die gesundheitliche Eignung muss für die Einstellung zwingend vorliegen. Daher wirst du nach erfolgreicher Auswahl im Bewerbungsverfahren vor der endgültigen Einstellung von einem Amtsarzt beim Gesundheitsamt untersucht. Der soll feststellen, ob du als zukünftige Beamtin/zukünftiger Beamter auf Lebenszeit bis zu deinem Ruhestand voraussichtlich fit bleibst.
Ja, unsere 55 örtlichen Finanzämter bieten grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Gerne bieten wir euch die Chance, einmal das Tagesgeschäft von Steuerbeamtinnen und -beamten kennenzulernen.
Die Anzahl der Stellen ist allerdings begrenzt und aufgrund der großen Nachfrage können wir leider nicht jeden Praktikumswunsch erfüllen. Daher wendet euch direkt an ein Finanzamt eurer Wahl und fragt dort nach.
Ist deine Bewerbung bis zum 30.09. des Vorjahres bei uns eingegangen, wird sie auf jeden Fall im Auswahlverfahren berücksichtigt. In einzelnen Finanzämtern kann man sich auch bis zum 31.10. oder 31.12. bewerben.
Eine Übersicht der angebotenen Ausbildungs- und Studienplätze findest du auf unserer Karrierewebseite www.mit-sicherheit-karriere.de
Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. Unsere Bildungsstätten sind darauf eingestellt, dass Auszubildende und Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an den fachtheoretischen Abschnitten teilnehmen. Für Klausuren und Prüfungsarbeiten können auf Antrag angemessene Erleichterungen gewährt werden.
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung beträgt grundsätzlich 39 Jahre zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Bei schwerbehinderten Menschen ist die Altersgrenze auf 44 Jahre hinausgeschoben.
Bei tatsächlicher Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen können Ausnahmetatbestände zu einer Verlängerung der Höchstaltersgrenze führen.
Klar, wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aus anderen Herkunftsländern. Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen und Mehrsprachigkeit können im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der Vielfalt in Niedersachsen von Vorteil sein. Voraussetzung für die Einstellung ist jedoch die Vorlage der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums.
Wenn du bereits Vorkenntnisse im Steuerrecht hast, ist das fürs Studium natürlich hilfreich. Du wirst wahrscheinlich bestimmte Sachverhalte schneller verstehen. Eine Anrechnung von Teilen des Studiums ist jedoch nicht vorgesehen.
Die Ausbildung und das Studium bereiten dich auf die Aufgaben in der Steuerverwaltung vor und vermitteln dir alle erforderlichen Kenntnisse. Die Ausbildungs- und Studieninhalte sind speziell darauf abgestimmt.
Nein, es gibt keinen Numerus clausus. Für eine erfolgreiche Bewerbung sollten deine Zeugnisnoten in den Fächern „Deutsch“ und „Mathematik“ allerdings mindestens im mittleren Notenbereich liegen.
Ja, in Niedersachsen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch ohne Abitur zu studieren. Die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung kann z. B. auch aufgrund beruflicher Vorbildung in Verbindung mit einem Realschulabschluss vorliegen. Informationen hierzu findest du unter: https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/orientierung/studieren-ohne-abitur.html
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