ODER
Idealerweise verfügen Sie über ein Mittleren Schulabschluss (MSA) oder (Fach-)Abitur.
Sie sollten gut mit Menschen umgehen können. Weiterhin benötigen Sie ein gutes Verständnis der deutschen Sprache und eine sichere Rechtschreibung. Auch sollten Sie ein grundlegendes Interesse an Rechtsfragen mitbringen.
Die Ausbildung beginnt jedes Jahr üblicherweise im August, spätestens jedoch am 1. September, damit die Auszubildenden am gesamten Berufsschulunterricht teilnehmen können.
Die Dauer der Ausbildung ist normalerweise auf drei Jahre festgelegt, kann aber in Einzelfällen verkürzt oder verlängert werden.
Das Ausbildungsverhältnis beginnt immer mit einer Probezeit. Diese kann zwischen einem Monat und vier Monaten lang sein.
Die Ausbildung hat einen dualem Aufbau. Das bedeutet, dass ein Teil der Ausbildung in der Berufsschule erfolgt und ein Teil in den Ausbildungsbetrieben, d.h. den Notarkanzleien.
Die zuständige Berufsschule in Berlin heißt Hans-Litten-Schule und befindet sich in Charlottenburg. Weitere Informationen zur Berufsschule und der Ausbildung dort zur/m Notarfachangestellten finden Sie unter folgendem Link: https://www.hans-litten-schule.de/bildungsangebote/beruf-erlernen/notarfachangestellte.html
Der Berufsschulunterricht ist in 14 Lernfelder gegliedert. In den ersten beiden Lehrjahren lernt man neben der Organisation von Arbeitsabläufen vor allem, wie die beurkundungsrechtlichen Vorschriften angewendet werden. Im dritten Lehrjahr werden schließlich Beurkundungen in allen relevanten Rechtsgebieten (Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht) abgewickelt.
Die Abschlussprüfung beinhaltet Fragen zu den in der Berufsschule erlernten Fächern und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, muss zuvor die Zwischenprüfung absolviert werden. Diese findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Die Notarkammer Berlin hat eigene Vergütungsempfehlungen: 870,- Euro im ersten, 930,- Euro im zweiten und 980,- Euro im dritten Lehrjahr. Die Vergütung kann je nach Notarkanzlei und Gehaltsverhandlung sowohl höher als auch niedriger als die Empfehlung ausfallen.
Als Notarfachangestellte/r unterstützt man die Notarin bzw. den Notar bei vielen Arbeitsprozessen, beispielsweise: Betreuen von Mandanten, Vorbereitung von Verträgen und Urkunden, Recherche oder Kontakt zu Behörden, Grundbuchämtern, Nachlassgerichten sowie dem Handelsregister.
Als Notarfachangestellte/r kann man zu//m Leitenden Notarmitarbeiter/in, zur/m Notarfachwirt/in und zur/m Bürovorsteher/in einer Notarkanzlei aufsteigen. Für die ersten beiden Weiterbildungen wird ein zweijähriger Fernstudienkurs angeboten.
Die Qualifikationen von Notarfachangestellten sind auch in anderen Branchen gefragt. Man kann beispielsweise für öffentliche Verwaltungen, Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen arbeiten oder in der Immobilienwirtschaft tätig sein. Die späteren Jobchancen in der Notarkanzlei sind aber sehr gut. Ein großer Teil der Auszubildenden wird in ein reguläres Arbeitsverhältnis beim Ausbilder selbst übernommen, die anderen haben hervorragende Chancen in anderen Notarkanzleien.
Sie können sich gerne bei der Notarkammer Berlin mit Ihren Bewerbungsunterlagen bewerben. Diese leitet die Bewerbung für Sie an verschiedene suchende Notarkanzleien weiter. Bitte nutzen Sie bei Übersendung Ihrer Daten auch unsere Datenschutzerklärung für Bewerbungen (http://www.notarkammer-berlin.de/karriere/freie-ausbildungsplaetze), da wir Ihre Bewerbung ansonsten nicht bearbeiten können.
Alternativ freuen sich die Berliner Notarkanzleien auch über Ihre direkte Bewerbung.
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