ODER
Die Notarkammer Berlin ist eine seit 1961 bestehende Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle im Land Berlin zugelassenen Notarinnen und Notare zusammengeschlossen sind. Sie nimmt die ihr nach Gesetz (Bundesnotarordnung) und Satzung übertragenen Aufgaben wahr. Insbesondere vertritt sie die Gesamtheit ihrer Mitglieder nach außen, wacht über Ehre und Ansehen des Notarberufs, setzt sich für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung ein und fördert die Pflege des Notariatsrechts.
Darüber hinaus ist die Notarkammer Berlin für die Ausbildung zur/m Notarfachangestellten in Berlin die zuständige Stelle gemäß des Berufsbildungsgesetzes.
Das heißt unter anderem, dass die Notarkammer Berlin während der Ausbildung immer gerne Ansprechpartnerin für Anregungen und Probleme rund um die Ausbildung ist. Unsere Ausbildungsreferenten stehen Auszubildenden mit Rat und Tat zur Seite und vermitteln Lösungen, damit Sie Ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren können.
Wussten Sie schon, dass...
...in Berlin Notarinnen und Notare gleichzeitig auch Rechtsanwälte sind? Das nennt sich Anwaltsnotariat.
Mehr Informationen dazu gibt es auf unserer Homepage unter: http://www.notarkammer-berlin.de/notariat/anwaltsnotariat
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