ODER
Wir bieten die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in, zum/zur Gerichtsvollzieher/-in und das Duale Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) an.
Die Auszubildenden und dualen Studentinnen und Studenten werden als Anwärterinnen und Anwärter bezeichnet. Mit dem ersten Tag der Ausbildung/des Studiums erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.
Die Bewerbung muss uns in der Regel bis zum 31. Dezember des Vorjahres vorliegen. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist möglich und wird sodann auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig veröffentlicht..
Bsp.: Wenn die Ausbildung oder das Studium also im Jahr 2025 beginnt, muss die Bewerbung bis zum 31.12.2024 bei uns eingehen.
Wir freuen uns über Bewerbungen per direkter Dateneingabe oder per E-Mail. Du kannst uns deine Bewerbung aber natürlich auch per Post übersenden.
Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang deiner Bewerbung erhältst du eine Eingangsbestätigung.
Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggfs. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (den link findest Du in der Stellenanzeige).
Eine Bewerbung bei einem bestimmten Gericht (z.B. bei dem Amtsgericht Braunschweig) ist nicht möglich. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist die zuständige Einstellungsbehörde für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die praktische Ausbildung findet wiederum bei den Amts- und Landgerichten sowie den Staatsanwaltschaften statt und nicht beim Oberlandesgericht. Die Zuweisung zu den einzelnen Gerichten während der Ausbildung wird vom Oberlandesgericht vorgenommen. Die Anwärter/innen können Wünsche hinsichtlich des Ausbildungsgerichts und auch hinsichtlich des späteren Einsatzortes äußern.
Die Einstellungen erfolgen bedarfsgerecht, sodass die Einstellungszahlen jedes Jahr etwas variieren.
Regelmäßig werden für die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirten ca. 20 Anwärter/innen eingestellt, für das Duale Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger ca. 5 Anwärter/innen und für die Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher circa 2 Anwärter/innen.
Die Anwärter/innen erhalten bereits während des Dualen Studiums eine Anwärtervergütung in Höhe von 1319,74 € brutto, die Anwärter/innen, die die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt absolvieren erhalten eine Anwärtervergütung von 1259,04 € brutto.
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.